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 Als "öffentlich bestellter Vermessungsingenieur" kann ich folgende hoheitliche Vermessungen durchführen:
• Flurstückszerlegungen
• Grenzfeststellungen
• Gebäudeaufnahmen 1
• Baulandumlegungen
• Vermessung langgestreckter Anlagen (Straßen, Wege, Gewässer)
Im Gegensatz zur Bauvermessung benötigt man für Katastervermessungen (hoheitliche Vermessungsaufgaben) eine Zulassung vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg. Diese gilt nur für bestimmte Bezirke. Meine Zulassung gilt für die Bezirke 1 und 6 in Baden-Württemberg.
Dazu gehören folgende Landkreise: Böblingen, Calw, Enzkreis, Freudenstadt, Heilbronn, Hohenlohekreis, Karlsruhe, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Rastatt, Rhein-Neckar-Kreis.
Außerdem die Städte Stuttgart, Sindelfingen und Ludwigsburg.
1Wenn Sie neu gebaut, oder nur angebaut haben, müssen Sie Ihr Gebäude einmessen lassen (Informationen zur Gebäudeaufnahme als pdf).
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Katastervermessungen nur auf Antrag durchführen. Ein Antragsformular können Sie sich hier herunterladen.
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