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Bauplatz |
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In der Region Stuttgart sehr teuer. Der Preis ist abhängig
von der Lage und der Bebaubarkeit.
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Belastungen |
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Sind Einschränkungen für das Grundstück. Entweder als
persönliche Dienstbarkeit oder Grunddienstbarkeit im
Grundbuch eingetragen. Im Baulastenverzeichnis können
weitere Belastungen eingetragen sein, z.B. Abstandsbaulast,
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte. Auskunft darüber erhalten
Sie beim Grundbuchamt, bzw. beim Bauamt der Gemeinde.
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Baugesuch |
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Die Bauvorlagen (Architektenpläne, Lageplan,
Abstandsflächenpläne, Berechnungen u. evtl. weitere
Unterlagen) werden zum Bauantrag zusammengefasst. Das
Baugesuch muss bei der Gemeinde eingereicht werden.
Zur Erstellung der Unterlagen sind in der Regel ein Architekt
und ein Vermessungsingenieur notwendig.
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Bebauungsplan |
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Im Bebauungsplan wird die Bebaubarkeit einer Fläche
geregelt. In der Nutzungsschablone stehen die wichtigsten Festsetzungen. Jeder Bebauungsplan wird individuell
aufgestellt. Auskunft darüber erhalten Sie bei der Gemeinde.
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Nutzungsschablone |
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In der Nutzungsschablone wird die Art des Baugebiets, die
Anzahl der Vollgeschosse, die GRZ, GFZ, Dachneigung usw.
festgelegt. Es können auch noch weitere Festsetzungen
getroffen werden. In einem Bebauungsplan können für verschiedene
Gebiete auch verschiedene Festsetzungen getroffen werden.
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GRZ |
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Grundflächenzahl - Die GRZ gibt an, wie viel % des Baugrundstücks überbaut werden darf, z.B. 0,4 (40% der maßgebenden Grundstücksfläche dürfen überbaut werden, sofern es keine weiteren Einschränkungen gibt).
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Selbstverständlich beraten wir Sie gern und helfen Ihnen Ihr Projekt zu entwickeln. Nehmen Sie einfach Kontakt auf. |
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GFZ |
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Geschossflächenzahl - Die GFZ gibt an, wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche zulässig ist. Es werden alle Vollgeschosse und evtl. Aufenthaltsräume in anderen Geschossen mitgerechnet.
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§34 BBauG |
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Sofern kein Bebauungsplan vorliegt kann innerhalb von bebauten Ortsteilen ein Bauvorhaben genehmigt werden. Es muss sich der vorhandenen Bebauung anpassen und die Erschließung muss gesichert sein.
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Abstandsflächen |
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Die Abstandsflächen zur Grenze oder vorhandenen Gebäuden werden in der LBO (Landesbauordnung) geregelt. Sie müssen im Lageplan oder dem Abstandsflächenplan nachgewiesen werden.
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Ihr Projekt |
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Um ein Bauprojekt zu entwickeln sind zuerst die Lage und Größe des Baugrundstücks zu ermitteln. Im nächsten Schritt sind die baurechtlichen Vorschriften und die Topographie zu untersuchen. Dann kann man verschiedene Ideen zur Bebauung des Grundstücks entwickeln.
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Ihre Projektentwicklung |
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Sie haben ein Grundstück und wissen nicht,
ob und wie Sie dieses Grundstück
bebauen können. Wir beraten Sie gerne.
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Dies sind nur die wichtigsten Stichworte,
mit denen Sie als Bauinteressent oder
Bauherr konfrontiert werden. Es gibt
zahlreiche weitere Gesetze und
Verordnungen. Für Detailfragen
stehe ich Ihnen gerne als
Sachverständiger zur Verfügung.
Auch Architekten oder Mitarbeiter des Bauamts können
Ihnen Auskünfte erteilen.
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